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  15.01.09 - BGBl. I, S. 29  
  Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
vom 7. Januar 2009
Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde.

Der bisher bestehende Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine wird damit zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus eingeschränkt.

Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung setz den Art. 11 Abs. 4 der 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) fristgerecht um.

Die Verordnung ist am 19.01.2009 in Kraft getreten.

Näheres zur Begründung ergibt sich aus der Bundesrats-Drs. 851/08.
   

Allgemeines Verwaltungsrecht
DVP Schriftenreihe: Grundriss
Werner Finke




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Maximilian-Verlag
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