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  20.08.08 - BGBl. I 2008, S. 1690  
  Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG)
Vom 13. August 2008
Durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission sind die Grundlagen für die nationalen Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung umstrukturiert und erweitert worden. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinien in nationales Recht.

Durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden insbesondere die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt, die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen und Personen nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung ausdifferenziert und die Identifizierungspflicht hinsichtlich des hinter einem Vertragspartner stehenden wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.

Darüber hinaus werden der Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch angepasst und Folgeänderungen im Zollverwaltungsgesetz, im Investmentgesetz, in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, in der Monatsausweisverordnung und in der Prüfungsberichtsverordnung sowie eine begleitende gebührenrechtliche Anpassung im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vorgenommen.

Das Gesetz tritt am 21.08.08 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Geldwäschegesetz vom
25. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1770), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), außer Kraft.
   

Allgemeines Verwaltungsrecht
DVP Schriftenreihe: Grundriss
Werner Finke




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